Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung von Waren und Dienstleistungen sowie
sonstigen Leistungen zwischen der Firma WIB GmbH, Kleebrede 20, 34414 Warburg und dem jeweiligen
Vertragspartner.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jeweils in der neusten Fassung für alle laufenden und künftigen
Aufträge und Verträge. Eine Bestellung gilt als Anerkenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragspartner:
Der Vertragspartner des Kunden ist die WIB GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herr Christian
Ischen und Herrn Benjamin Wollrath, Kleebrede 20, 34414 Warburg.
3. Vertragsschluss:
Alle Angebote sind bis zum Erfolg des Vertragsschlusses freibleibend. Die Annahme von Aufträgen wird
schriftlich bestätigt, erst mit unserer Auftragsbestätigung gelten die Aufträge als angenommen. Wird ein
Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers, wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich
Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen
wird. Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und
Berechnungen behalten wir uns vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch
dritten Personen zugänglich gemacht werden. Über Anfragen und bei Entgegennahmen von Aufträgen können
Daten gespeichert werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit einer Speicherung der Daten
einverstanden. Änderungen der schriftlichen Auftragsbestätigung bedürfen schriftlicher Bestätigung durch
die Firma WIB GmbH. Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem Auftragstext des
Auftraggebers. Änderungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu fordern.
4. Preise und Zahlungen:
Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und
beinhalten nicht Verpackung und Transport. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Die Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen.
Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Preise verstehen sich für eine
ununterbrochene Abwicklung der von der WIB GmbH zu erbringenden Leistungen in der normalen
Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführten Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden
sowie für Arbeiten unter nicht vorgesehenen erschwerten Bedingungen werden, wenn im Vertrag nichts
anders vereinbart, als zusätzlich anfallende Kosten berechnet. Dieses gilt auch, wenn auf Verlangen des
Auftraggebers zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte Leistungen erbracht werden. Hinsichtlich des
Abschlusses von Rahmenverträgen bleibt die Firma WIB GmbH nur zur Lieferung verpflichtet, wenn der
Auftraggeber seinerseits seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Kommt der Auftraggeber mit seinen
Zahlungen länger als 14 Tage in Verzug, ist die Firma WIB GmbH nicht verpflichtet, etwaige Leistungen aus
einem abgeschlossenen Rahmenvertrag weiter zu erbringen bis der Rechnungsbetrag ausgeglichen ist.
Bestehen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist es der WIB GmbH darüber hinaus
möglich, Sicherheiten zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der WIB GmbH. Forderungen aus
Weiterverkauf werden hiermit an die Firma WIB GmbH abgetreten. Be- und Verarbeitung des
Vorbehaltseigentums im Sinne des § 950 BGB erfolgen für die Firma WIB GmbH. Mit Vorbehaltseigentum
und anderen Sachen vermischt oder verbunden erlischt hierdurch das Eigentum der Firma WIB GmbH, geht
das (Mit-)Eigentum des Kunden an den vermischten Gegenstand oder der einheitlichen Sache auf die Firma
WIB GmbH über (verlängerter Eigentumsvorbehalt). In Verbindung mit Eigentum Dritter erwirbt die Firma
WIB GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Anschaffungskosten des Kunden. Wird
Vorbehaltsware zusammen mit anderen Dingen und sonstigen Leistungen zu einem Gesamtpreis veräußert,
beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag. Die Firma WIB GmbH verpflichtet sich, Sicherheiten
freizugeben, wenn und soweit deren Wert 15 % der Kontokorrentforderungen übersteigt. Der Kunde erkennt
an, dass die von der Firma WIB GmbH gelieferten Anlagen weder mit dem Grundstück des Kunden noch mit
dem Gebäude als verbunden gelten. Der Endkunde hat auf Verlangen der Firma WIB GmbH unverzüglich den
Drittschuldner mit Namen und Adresse mitzuteilen. Drittschuldner in diesem Sinne ist der Eigentümer der
Sache, mit welcher die unter verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware der Firma WIB GmbH
untrennbar verbunden wird.
6. Haftung:
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WIB
GmbH, ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für
die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht, auf deren Einhalt der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung
dieser Vertragspflichten haftet die WIB GmbH nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, es sei
denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden nach einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Dieses gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
der WIB GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7. Gewährleistung:
Für Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe der Ware.
Ist der Kunde Unternehmer, d. h. handelt der Kunde bei Bestellungen und Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit, verjähren Mängelansprüche innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der
Ware. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der WIB GMBH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WIB GmbH beruhen.
Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
8. Schlussbestimmugen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der WIB GmbH der Sitz der WIB GmbH.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.